Inhouse-Schulungen
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Staplerfahrerschulung
Zusatzausbildung
Unterweisung
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Hubarbeitsbühnen
Service-Hotline
Dienstag 08:00–16:00
Mittwoch 08:00–16:00
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Sonntag Geschlossen
"Zusatzausbildung"
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Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen
Stufe 2: Zusatzausbildung
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
Voraussetzung
Gültiger Fahrausweis der Stufe 1
Abschluss
Fahrausweis / Zertifikat der Stufe 2
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette einen speziellen Gabelstapler, eine Sonderbauart führen sollen.
Die Ausbildung
Mit dem Inkrafttreten des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 im Jahre 2002 wird eine mehrstufige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen.
Kompetenz
Berufsgenossenschaftlich ausgebildet, geprüft und zertifiziert sorgen wir für einen fachgerechten Service.
Inhalte der Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
- Einweisung / tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
- Hinweise auf Gefahrstellen
- Praktische Fahr- und Stapelübungen
- Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
- Abschlussprüfung
Diese Schulung ist gerätebezogen und nur als Inhouse-Schulung für Firmenkunden buchbar!