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Inhouse-Schulungen
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Staplerfahrerschulung
Zusatzausbildung
Unterweisung
Abseiltraining
Ladungssicherung
Kranschulung
Hubarbeitsbühnen
"Kranschulung"
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Ausbildung zum Kranbediener (m/w/d), flurgesteuert
Flurgesteuerte Krane
Ausbildung in Theorie und Praxis im eigenen Betrieb
Rechtliche Grundlagen
DGUV Grundsatz 309-003
DGUV Vorschrift 52
Die Inhouse Schulung
vor Ort in ihrem Betrieb, deutschlandweit wenn Sie zeitgleich kleine und große Gruppen im eigenen Betrieb schulen möchten
Zielgruppe
Personen, die flurgesteuerte Krane bedienen oder bedienen werden
Die Ausbildung
Im § 29 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ DGUV Vorschrift 52 wird im Absatz 1 Nr. 3 bestimmt, dass der Unternehmer mit dem selbständigen Führen eines Kranes nur Versicherte beschäftigen darf, die im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Kranführer gelten als unterwiesen, wenn sie an einem Kranführerlehrgang nach dem DGUV Grundsatz „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ DGUV Grundsatz 309-003 erfolgreich teilgenommen haben.
Inhalte der Ausbildung
- Gesetzliche Grundlagen, allgemeine Vorschriften
- kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Sicherheitskennzeichnungen am Arbeitsplatz
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- Kraneinsatzplanung und –kontrolle
- Unfallverhütungsvorschriften
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- sicherheitstechnische Überprüfung
- einfache Fahrübungen
- Anschlagen, Verfahren und Absetzen von Lasten
- Wartung und Pflege
Dauer der Ausbildung
1 Tag
Abschluss
Fahrausweis / Personenbezogenes Zertifikat