Zusatzausbildung in Frankfurt

  • Stufe 2 Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen, Staplerschein in Frankfurt

    Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen

Stufe 2: Zusatzausbildung in Frankfurt
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen

Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)

Voraussetzung
Allgemeine Ausbildung der Stufe 1 für Frontgabelstapler

Dauer der Ausbildung
1 Tag für Teilnehmer mit Fahrausweis der Stufe 1 für Frontgabelstapler

Abschluss
Erweiterung des vorhandenen, personenbezogenen Fahrausweises für Flurförderzeuge

Achtung
Diese Schulung ist an diesem Standort nur als Inhouse-Schulung für Firmenkunden buchbar!


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