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August 2019

Vorsicht bei 1-tägiger Staplerfahrerausbildung Stufe 1

Die Ausbildung zum Flurförderzeugführer ist muss für jeden Mitarbeiter der STILL GmbH, erfolgreich zum Staplerschein durch Blöbaum an der STILL-Akademie.

Vorsicht bei 1-tägiger Staplerfahrerausbildung Stufe 1 (allgemeine Ausbildung)

Immer wieder werden 1-tägige Staplerfahrerschulungen der Stufe 1 mit dem Werbeslogan
"Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 308-001 oder BGG 925" angeboten,
diese Ausbildung entspricht nicht den Vorgaben der deutschen Berufsgenossenschaften.

Ausreichendes Wissen in Theorie und Praxis an einem Tag zu vermitteln ist nicht möglich und auch nicht zulässig.
Die Dauer der Ausbildung ist im DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ geregelt.

DGUV Grundsatz 3008-001
3.5 Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis
32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.

Wählen Sie im eigenen Interesse die seriöse Ausbildung, denn schlimmstenfalls wird der rechtswidrige Fahrausweis nicht anerkannt.
Die Ausbildung darf nur von zertifizierten und ständig geschulten Ausbildern erfolgen.
Erfolgt die Ausbildung durch nicht geprüfte Ausbilder, ist der Gabelstapler-Führerschein ungültig.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 7 Abschnitt 1 darf der Unternehmer nur Staplerfahrer beschäftigen, die dazu befähigt sind.
Das bedeutet in der Praxis, der Fahrer muss einen gültigen Fahrausweis für Flurförderzeuge besitzen. Ansonsten ist der Unternehmer für alle Schäden, insbesondere Unfallfolgen, verantwortlich und haftbar.
Des Weiteren zeichnet sich eine gute Ausbildungsstätte durch einen entsprechenden Schulungsraum, die zur Verfügung stehenden Lehrmittel und die technische Ausstattung aus.