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November 2023

Vorsicht bei 1-tägiger Ausbildung zum Staplerfahrer!

Die verkürzte Ausbildung zum Staplerfahrer an nur einem Tag erfüllt nicht die Vorgaben der Berufsgenossenschaften!

Die Ausbildung zum Flurförderzeugführer ist muss für jeden Mitarbeiter der STILL GmbH, erfolgreich zum Staplerschein durch Blöbaum an der STILL-Akademie.

Leider kommt es immer wieder vor, dass 1-tägige Kurse, zur Ausbildung zum Staplerfahrer der Stufe 1, angeboten werden. Verführerisch für Kunden und das schnelle Geld für unprofessionelle Ausbilder!

Aufgrund hoher Unfallzahlen gibt es Vorgaben zur Ausbildung, welche durch die 1-tägige Schulung nicht erfüllt werden. Was ist wenn etwas passiert und Ihre Berufsgenossenschaft feststellt, dass die Ausbildung nicht den Vorgaben entspricht?

Wie bei jedem anderen Versicherungsträger unterliegen Unternehmen auch der "Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" gegenüber gewissen Sorgfaltspflichten. Zu diesen Sorgfaltspflichten gehört u.a. sich nach den erlassenen Vorgaben und Unfallverhütungsvorschriften zu richten.

Unfallverhütungsvorschriften sind von den Berufsgenossenschaften als autonomes Recht erlassen worden und rechtlich verbindlich, für jeden Unternehmer und Mitarbeiter. Zuwiderhandlungen oder die Nichtbeachtung werden daher als Sorgfaltspflichtverletzungen bewertet und sanktioniert.

In der DGUV Vorschrift 68 (Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge) finden Sie unter § 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen Abs. 1 folgende Aussage:

Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen“ (DGUV Grundsatz 308-001) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.

Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn Mitarbeiter nicht nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und Vorgaben ausgebildet wurden, ist der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.