Juli 2025
Ist die Ausbildung zum Staplerfahrer an einem Tag erlaubt und auch rechtssicher?
Es kommt immer wieder vor, dass 1-tägige Kurse, zur Ausbildung zum Staplerfahrer der Stufe 1, angeboten werden.
Verführerisch für Kunden und das schnelle Geld für unprofessionelle Ausbilder?
Ist diese Ausbildung erlaubt und auch rechtssicher?
Die Antwort lautet: NEIN
Wir möchten Sie, anhand berufsgenossenschaftlicher Vorgaben, aufklären.

Aufgrund hoher Unfallzahlen gibt es Vorgaben zur Ausbildung, welche durch die 1-tägige Schulung nicht erfüllt werden. Was ist wenn etwas passiert und Ihre Berufsgenossenschaft feststellt, dass die Ausbildung nicht den Vorgaben entspricht?
Wie bei jedem anderen Versicherungsträger unterliegen Unternehmen auch der "Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" gegenüber gewissen Sorgfaltspflichten. Zu diesen Sorgfaltspflichten gehört u.a. sich nach den erlassenen Vorgaben und Unfallverhütungsvorschriften zu richten.
Unfallverhütungsvorschriften sind von den Berufsgenossenschaften als autonomes Recht erlassen worden und rechtlich verbindlich, für jeden Unternehmer und Mitarbeiter. Zuwiderhandlungen oder die Nichtbeachtung werden daher als Sorgfaltspflichtverletzungen bewertet und sanktioniert.
In der DGUV Vorschrift 68 (Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge) finden Sie unter § 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen Abs. 1 folgende Aussage:
Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen“ (DGUV Grundsatz 308-001) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.
Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn Mitarbeiter nicht nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und Vorgaben ausgebildet wurden, ist der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
Die Zeitvorgabe zur Ausbildung ist in der DGUV 308-001 unter 3.5 "Dauer der Qualifizierung" nachzuzlesen.
Zitat:
3.5 Dauer der Qualifizierung
Die Qualifizierung in der Stufe 1 „Allgemeine Qualifizierung“ sollte sich
über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken.
Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten.
Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
Somit steht fest, eine die 1-tägige Schulung, zur Ausbildung zum Staplerfahrer der Stufe 1, entspricht in keiner Weise den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.