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Juli 2025

Was bedeutet Stufe 1 und/oder Stufe 2 bei der Ausbildung zum Staplerfahrer?

Hinweis:
Mit dem neuen DGUV Grundsatz 308-001 wurde die Ausbildung in Qualifizierung umbenannt.

Die Begriffe "Stufe 1" und "Stufe 2" bei der Qualifizierung beziehen sich auf zwei verschiedene Arten von Schulungen.

Stufe 1, die allgemeine Qualifizierung, in Thorie und Praxis, behandelt die Grundlagen, hier wird intensiv  Grundwissen vermittelt. Für diese Qualifizierung gibt es klare Zeitvorgaben und wird oft mit Frontgabelstaplern durchgeführt.

Stufe 2, die Zusatzqualifizierung, ist ebenfalls eine Qualifizierung in Theorie und Praxis, jedoch im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen, z. B. Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen u.s.w.

Die Stufe 2 erfolgt analog zur Stufe 1 und ist Bauartbezogen. Hierbei handel es sich um eine Erweiterung der Stufe 1.

Da das Grundwissen bereits in der Stufe 1 vermittelt wurde, wird diese Qualifizierung in der Regelan einem Tag durchgeführt.

Die Ausbildung zum Flurförderzeugführer ist muss für jeden Mitarbeiter der STILL GmbH, erfolgreich zum Staplerschein durch Blöbaum an der STILL-Akademie.